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Gerne erstellen wir für Sie die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für Ihre Immobilien.
Die Betriebskostenabrechnungen werden gemäß Betriebskostenverordnung erstellt. Dabei werden für alle Einheiten innerhalb des Abrechnungszeitraums die Abrechnungen erstellt. Im Nachgang führen wir die Korrespondenz mit Ihren Mietern bei Fragen zu den Abrechnungen.
Wir bieten gleichzeitig auch die Abrechnung der Heizkosten an. Diese wird in Kooperation mit Ihrem Ableseunternehmen durchgeführt.
Es bietet sich daher an, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen gemeinschaftlich abzurechnen, damit anfallende Guthaben und Nachzahlungen mit einander verrechnet werden können und Sie einen besseren Überblick über die einzelnen Mieterkonten haben.